In der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr werden die Kinder des Betreuungsangebotes Offene Ganztagsschule bei Unterrichtsausfall oder je nach Stundenplan der Klassen vor und nach dem regulären Unterricht von pädagogischen Fachkräften betreut.
Die Betreuung Ihres Kindes in der Zeit von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr ist ein freiwilliges Angebot der Abteilung OGS. An einem Fester der OGS ist eine Klingel angebracht, diese kann ab 15 Uhr von den Eltern genutzt werden, um ihr Kind abzuholen ohne ins Gebäude zu gehen.
Die qualitative Betreuungszeit in der OGS beginnt um 8:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr. Diese Zeit ist Qualitätszeit für Ihr Kind. 2x die Woche ist es mit einem Befreiungsantrag möglich das Kind vor 15 Uhr abzuholen. Eine Befreiung sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, da Ihr Kind als Teil der Gemeinschaft im täglichen Ablauf fehlen wird.
Die Landesregierung NRW hat den Eltern eingeräumt Ihre Kinder an bis zu zwei Nachmittagen in der Woche von dem hochwertigen Angebot der OGS befreien zu lassen. Begründete Ausnahmefälle sind beispielsweise die Teilnahme an Vereinssport oder Unterricht in der Musikschule. Die Befreiung im Einzelfall ist für Geburtstage oder ähnliche Feierlichkeiten vorgesehen.
Einen Befreiungsantrag können Sie hier herunterladen.
Unser Team:
Pädagogische Leitung: Manuela Bechheim und Kirsten Jungnitsch (02351) 78845918
Team: 17 Betreuungskräfte, dazu zählen auch Übungsleiter für verschiedene AGs und ehrenamtliche Mitarbeiter.
Abteilungsleitung: Carsten Monz
Stellvertretung: Melanie Uecker
Anmeldung:
Kinder können jederzeit in der Offenen Ganztagsschule angemeldet werden. Benutzen Sie hierzu bitte unser aktuelles Anmeldeformular. Dieses muss zusammen mit der Checkliste zum OGS Vertrag, der Einzugsermächtigung und den Informationen zu Ihrem Kind unterschrieben in der OGS abgegeben werden.
Die Anmeldung für die Offene Ganztagsschule kann gerne durch die Mitgliedschaft im Förderverein unterstützt werden. Sie unterstützen damit den Förderverein und die Betreuungsangebote, die die Einnahmen für ihre Kinder sinnvoll einsetzen (z.B. neue Spiele, Bastelmaterialien etc.).
Beachten Sie bitte bei der Anmeldung, dass trotz der Ferienzeit der Vertragsbeginn auf den Monat August datiert wird.
Vertragsbeginn ist im Regelfall der 1.8. des jeweiligen Geschäftsjahres.
Zusagefrist und Auswahlkriterien:
Eine Platzzusage erfolgt schriftlich durch Zusendung des unterschriebenen Betreuungsvertrags bis Ende Juni
Es gelten bei zu wenig vorhandenen Plätzen folgende Auswahlkriterien:
- Alleinerziehend und berufstätig
- Eltern sind beide berufstätig
- Eingangsdatum der Bewerbung
Kündigung:
Eine Kündigung kann immer zum 31.5. eines Jahres erfolgen. Sie gilt dann zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.
Unser pädagogisches Konzept:
1. Voraussetzung und Perspektiven
Die Grundschule Parkstraße bietet nach der Umwandlung zur Offenen Ganztagsgrundschule ein ganztägiges Bildungs- und Erziehungsangebot. Ziel dieses Angebotes ist eine umfassende Förderung der Schülerinnen und Schüler, eine Förderung ihrer sozialen Fähigkeiten und ihres aktiven Freizeitverhaltens, ferner die Reduzierung von Lerndefiziten.
Die Offene Ganztagsgrundschule ist eine ergänzende Organisationsform der bisherigen Halbtagsgrundschule. Kern bleibt der Unterricht am Vormittag, ergänzt durch die vier Säulen des Betreuungsprogramms (siehe Punkt 2) nach dem Unterricht.
Die Offene Ganztagsgrundschule wird kein Pflichtangebot für alle Schülerinnen und Schüler. Entscheidet man sich aber für sie, ist eine Teilnahme aus pädagogischen und organisatorischen Gründen für die Dauer eines Schuljahres bindend. Die Anmeldung verpflichtet in der Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche.
Unterjährige An- und Abmeldungen sind in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Zu- und Wegzüge, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe) möglich.
Schule ist mehr als Unterricht, Schule ist Lebensraum für Kinder. Deshalb verbindet die Offene Ganztagsgrundschule Unterricht, unterrichtsergänzende Förderung, außerunterrichtliche Angebote aus Sport, Musik und Kultur sowie weitere Freizeitangebote zu einem zusammenhängenden Ganzen. Mehr Zeit für Kinder – das ist das Motto einer Schule, die den differenzierten Bedürfnissen und Förderbedarfen der Kinder gerecht wird.
Träger des offenen Ganztagsangebotes ist der am 01.08.2015 neugegründete "Förderverein der Grundschule in Brügge e.V.".
Die Offene Ganztagsgrundschule Parkstraße arbeitet mit außerschulischen Institutionen, Vereinen und Verbänden zusammen und bezieht deren Angebote in ihr Nachmittagsprogramm ein.
Bei der Realisierung des Ganztagsangebotes ist die Schule Parkstraße auch zukünftig auf die aktive Unterstützung durch den Rat der Stadt Lüdenscheid und die Verwaltung angewiesen.
2. Die vier Säulen der Offenen Ganztagsgrundschule Parkstraße
2.1. Hausaufgabenhilfe und Förderangebote
Die Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Aufgaben, damit sie die Zeit nach dem Schulbesuch zur freien Verfügung haben. Sie werden dabei von fachkundigem Personal unterstützt, das ihnen Hilfestellung geben soll und die Qualität der Arbeit kontrolliert.
Lehrkräfte und Betreuungspersonal werden sich ständig über die Förderangebote und Hausaufgabenbetreuung austauschen.
0,1 Lehrerstellen werden für Förderangebote und/oder Hausaufgabenbetreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule eingesetzt.
Förderangebote sind verbindlich für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten in bestimmten Fächern. Sie sollen üben, anwenden und vertiefen. Auch für Leistungsstarke können Fördermaßnahmen eingerichtet werden, damit sie sich, ihren Fähigkeiten entsprechend, weiterentwickeln können.
2.2. Fördernde Betreuung
Fördernde Betreuung ist keine Verwahrung, sondern sie bietet den Kindern abwechslungsreiche, altersgemäße und ihrer Interessenlage entsprechende Beschäftigungsangebote. Dies gelingt nur, wenn pädagogisch geeignetes Personal verfügbar ist und die Gruppenstärke nicht zu groß wird. Zu den Angeboten gehören sportliche Aktivitäten drinnen und draußen, Bastel- und Malaktionen, gemeinsames Spielen, Singen und Feiern, aber auch ausreichend Zeit und Gelegenheit für selbst bestimmte Aktivitäten.
Fördernde Betreuung leistet auch einen wertvollen Beitrag zur sozialen Erziehung. Kinder lernen in einer großen Gruppe, angemessen miteinander umzugehen, einander zu helfen und Rücksicht zu nehmen.
2.3. Mittagessen
Alle Kinder der Offenen Ganztagsgrundschule müssen am Mittagessen teilnehmen. Sie sollen in kleinen Gruppen alle notwendigen Aufgaben für den geordneten Ablauf der Mahlzeit übernehmen und dabei die notwendigen Regeln der Höflichkeit, der Rücksichtnahme und des Anstands erleben und einüben. Neben der ernährungsphysiologischen Bedeutung erhält das gemeinsame Einnehmen einer Mahlzeit ihre besondere Wertschätzung.
2.4. Ergänzende Kursangebote
Ergänzende Kursangebote können fachgebunden, fachunabhängig oder fachübergreifend gestaltet sein. Sie werden allgemein in jahrgangsübergreifender Form angeboten. Die Kurse orientieren sich an der Entwicklung der Kinder, greifen u.a. sportliche, musisch-kreative und freizeitpädagogische Themen auf und werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum (Blöcke zwischen den Ferien) angeboten.
Der Besuch dieser Angebote ist - nach Anmeldung - für die Kinder im Rahmen der Auswahl verbindlich.
3. Das Personal
Betreuungsarbeit hat eine besondere pädagogische Qualität. Sie muss sich auf eine bezüglich des Alters und des Entwicklungsstandes sowie der Interessen und der Bedürfnisse sehr breite heterogene Gruppe einstellen, was pädagogisch geeignetes Personal erfordert.
Beim Personaleinsatz gibt es, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, ein Primat für pädagogische Fachkräfte. Der Betreuungsverein wird dabei auch auf bewährte Kräfte des Betreuungsprogramms „Schule von acht bis eins“ zurückgreifen.
Bei der Auswahl zusätzlicher Kursangebote werden die Lehrkräfte beratend tätig sein.
Der Förderverein und das Betreuungsteam halten engen Kontakt zur Schulleitung und zum Kollegium. Mindestens eine Vertreterin (ein Vertreter) des Betreuungsteams nimmt an den Lehrerkonferenzen und Schulkonferenzen mit beratender Stimme teil, wenn Angelegenheiten der Offenen Ganztagsgrundschule behandelt werden.
Der Förderverein stellt eine Fachkraft für die Verwaltungsarbeit ein.
Die Auswahl des Personals wird durch die Schulleitung in enger Absprache mit dem Förderverein vorgenommen.
4. Raumbedarf und Sachausstattung
Die vorhandenen Räume der Schule und die Außenanlage müssen mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln für den Ganztagsbetrieb vorbereitet werden. Dazu gehören Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen, Anschaffung von Mobiliar und Lernmitteln, sowie Einrichtungsgegenstände für die Küche. Dies geschieht unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Betreuungsvereins „von acht bis eins“.
Die Offene Ganztagsgrundschule braucht, um den Erfordernissen gerecht zu werden, ein vielfältiges Angebot an Lehr- und Lernmaterial, Differenzierungsmaterial, Sport- und Spielmaterial, Musikinstrumente, Werk- und Bastelmaterial, Spielgeräte für den Außenbereich, Einrichtungsgegenstände für den Rückzugs- bzw. Ruhebereich usw.
5. Zeitrahmen
Der Zeitrahmen der offenen Ganztagsgrundschule Parkstraße richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten und der Kinder, nach der Unterrichtsorganisation und nach den finanziellen Möglichkeiten. Er erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, bei Bedarf auch länger.
Die offene Ganztagsgrundschule Parkstraße bietet auch an beweglichen Ferientagen und in den Ferien außerunterrichtliche Angebote in der Regel von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr an. Ausgenommen sind drei Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Weihnachtsferien.
In den Ferien sind schulübergreifende Programme möglich. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten an den beweglichen Ferientagen bzw. in den Ferien ist freiwillig.
6. Elternmitarbeit
Die Offene Ganztagsgrundschule Parkstraße unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit, entlässt sie aber nicht aus ihrer Erziehungsverantwortung. Aktive Mitarbeit und verantwortungsvolles Einbringen in den Ganztagsschulalltag sind ausdrücklich erwünscht. Die Anliegen der Kinder werden in offenen Gesprächen berücksichtigt.
Kosten: --> Achtung --> Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, geben Sie bitte unbedingt an, wenn sich Ihr Einkommen ändert!
(2) Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt Lüdenscheid ist berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beitragspflichtigen regelmäßig zu überprüfen.
Für die Teilnahme (Betreuung des Kindes außerhalb des Unterrichtes) ist ein Elternbeitrag zu zahlen, dessen Höhe sich nach der Elternbeitragsstaffelung gemäß Ratsbeschluss vom 25.04.2016 bemisst. Die Beitragsstaffelung ist auf das Jahreseinkommen ausgerichtet. Die Beitragsfähigkeit ist aufgrund des Elterneinkommens zu prüfen und der von den Eltern zu leistende Beitrag ist festzusetzen. Die Prüfung der Beitragsfähigkeit und die Ermittlung des Elternbeitrages erfolgt nach der Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen in der jeweils gültigen Fassung.
Die monatlichen Elternbeiträge liegen zwischen 0,00 € und 171,00 €. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Empfänger von Arbeitslosengeld II), Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Personen, deren Jahreseinkommen unter 25.000€ liegt, sind vom Elternbeitrag befreit.
Für Kinder in der OGS wird von den Beitragspflichtigen ein reduzierter Beitrag gefordert, wenn sie bereits für ein Geschwisterkind einen Beitrag für die Tagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung entrichten.
alles weitere entnehmen Sie bitte der aktuellen Elternbeitragssatzung der Stadt Lüdenscheid
Ferner besteht die Verpflichtung, am Mittagessen in der Schule teilzunehmen. Die Kosten hierfür betragen ca. 3,60 € pro Kind und Tag.
Sie können Ihren Anteil an den Kosten für ein gemeinsames Mittagessen auf 0 Euro reduzieren.
Füllen Sie dazu bitte diesen Antrag aus und reichen Ihn bei der Stadtverwaltung ein.